Die Beantragung ist auf folgende Arten möglich:
- Schriftlich bis spätestens Mittwoch, 5. Juni 2024
per formlosem schriftlichem Antrag, per E-Mail, Fax oder
- Online: über ein digitales Amtsservice (innerhalb der Antragsfristen!) oder unter Meine Wahlkarte
- Mündlich bei persönlichem Erscheinen mit Identitätsnachweis bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr
Bei persönlicher Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person, kann ein schriftlicher Antrag bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr gestellt werden. Die Vollmacht muss auf die bevollmächtigte Person lauten.
Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte ist grundsätzlich ab Ausschreibung der Wahl möglich.
Telefonisch kann die Wahlkarte nicht beantragt werden!!